Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen.
Wohnen Mieter und Vermieter in einem Zweifamilienhaus oder auch in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zusammen unter einem Dach, so haben Mieter nur einen geringeren Kündigungsschutz. Nach Paragraph 573 a BGB hat der Vermieter in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Grund kündigen. So kann dem Mieter gekündigt werden, auch wenn er seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Außerdem kann der Vermieter dem Mieter auch dann kündigen, wenn kein Eigenbedarf vorliegt oder keine Verwertungskündigung in Betracht kommt.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 307/07) hat zudem entschieden, dass dieses Sonderkündigungsrecht auch dann besteht, wenn in dem Gebäude neben der Mieter- und Vermieterwohnung weitere Räume vorhanden sind, die gewerblich genutzt werden. Das gilt zumindest dann, wenn die Räume schon bei Abschluss des Mietvertrages gewerblich genutzt wurden.
Wenn der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate. Bei einer Mietzeit bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist dann anstelle von drei Monaten sechs Monate. Beträgt die Mietzeit länger als fünf Jahre, beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate anstelle von sechs Monaten. Wohnt der Mieter länger als acht Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten statt neun Monate.
Der Mieter kann sich aber auf die Sozialklausel stützen und so der Kündigung des Vermieters widersprechen. Dies ist insbesondere dann Erfolg versprechend, wenn aufseiten des Mieters Härtegründe vorliegen, die für eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sprechen, und der Vermieter keine bzw. nur fadenscheinige Gründe für die Kündigung hat.
Ähnliche Beiträge
- Kaution ist für Vermieter im laufenden Mietverhältnis tabu Die Kaution eines Mieters ist für den Vermieter unantastbar, solange der Mietvertrag läuft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden.
Im vorliegenden Fall hatten Mieter 1.400 Euro auf ein Kautionskonto des Vermieters […]
- Schadensersatzforderung bei Schlüsselverlust Verliert der Mieter einen zur Schließanlage gehörenden Schlüssel, muss er mit Schadensersatzforderungen des Vermieters rechnen.
Die Schadensersatzforderungen des Vermieters an den Mieter bezüglich eines Schlüsselverlustes können bei […]
- Unwirksame Klauseln in Mietverträgen Viele Mietverträge enthalten unwirksame Vertragsklauseln. Mieter sollten sich deshalb unbedingt über die Regelungen und Vereinbarungen in den Mietverträgen schlau machen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) weisen 90 Prozent […]
- Bunte Wände sind beim Auszug nicht erlaubt Mieter, die beim Auszug ihre Wohnung mit bunten Wänden zurückgeben, müssen Schadensersatz zahlen.
Mieter, die zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind und beim Auszug renovieren, müssen die Wohnung in farblich neutralen Tönen […]
- Mietrecht: Mindesttemperatur Der Vermieter muss in den kalten Wintermonaten für eine Mindesttemperatur in der Wohnung sorgen. Wird diese nicht erreicht, so kann es zu Mietminderungen kommen.
Die Heizperiode findet in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April statt. […]
- BGH-Urteil: Kündigungsrecht ausgeschlossen Wird ein Mietshaus verkauft, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein.
Eine Vermieterin hatte ursprünglich mit dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart, dass die […]
- Mietrecht: Rohr- und Abflussverstopfung Ist in einem Mietshaus ein Rohr bzw. Abfluss verstopft, so stellt der Aufwand der Schadenbeseitigung keine Betriebskosten dar.
Den Angaben des Deutschen Mieterbundes zufolge sind die Kosten zur Beseitigung einer Rohr- oder […]
- Mietrecht: Aufhebungsvertrag Für Mieter, die kurzfristig ihre Wohnung wechseln müssen, erweist sich eine dreimonatige Kündigungsfrist oftmals als Problem. Hierzu ist ein Mietaufhebungsvertrag empfehlenswert.
Muss ein Mieter von heute auf morgen in eine andere […]
- Mietrecht: Grillen Das Jahr hat uns endlich die ersten sonnigen Tage beschert und somit wurde auch die Grillsaison wieder eröffnet. Doch welche „Grillrechte“ haben Mieter eigentlich?
Mietern ist es grundsätzlich erlaubt, auf dem Balkon, der Terrasse oder […]
- Mietrecht: Besichtigungsrecht des Vermieters Dem Urteil eines Landesgerichts zufolge darf ein Vermieter seinem Mieter nicht einfach kündigen, wenn der ihm den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert (Az 67 S 502/10).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seinem Mieter gekündigt, […]
Hinterlasse einen Kommentar