BGH: Für Wasserversorgung muss nicht immer der Grundstückseigentümer zahlen

Besteht ein Vertragsverhältnis zwischen einem Versorgungsunternehmen und einem Mieter, muss der Grundstückseigentümer nicht für die Kosten der Wasserversorgung und -entsorgung aufkommen, so der Bundesgerichtshof. Ein Vertragsverhältnis muss nicht ausdrücklich vereinbart sein, es genügt, wenn sich [...]