Gerichtsurteil: Keine Räumungsklage aufgrund Kinderlärms
Donnerstag, 8 Juli 2010
Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, das Mieter es dulden müssen, wenn Kinder Geräusche/Lärm erzeugen. Im verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Hamburg, hatte ein Ehepaar ein Lärmprotokoll über die Kinder von den Nachbarn über ihnen angelegt.
Dieses Protokoll wurde von der Vermieterin verwendet, um den Mietern mit den Kindern nach einer Mahnung fristlos zu kündigen. Zur Begründung führte die Vermieterin an, dass der Hausfrieden gestört sein.
Die Räumungsklage wurde von den Richtern abgelehnt. Das Lärmprotokoll belege, dass die Eltern sich bemüht hatten, die Ruhezeiten von 22-7 Uhr und von 13-15 Uhr einzuhalten. Außerdem hatten sich andere Mieter aus dem Haus nicht beschwert bzw. sich durch die Familie gestört gefühlt.
(Amtsgericht Hamburg, Az.: 641 C 262/09)

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