Das von der Bundesregierung beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz wurde nun vom Bundesrat abgelehnt.
Der Bundesrat hat sich gegen die Abschaffung des Mietminderungsrechts oder einer Einschränkung der Härtefallregelungen bei energetischen Modernisierungen entschieden. Auch die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen beim Kündigungsschutz soll es nicht geben. Vor allem sollen eine Räumung per einstweiliger Verfügung und Sicherungsanordnungen verhindert werden, die mit Zwangsmitteln bis hin zur Ordnungshaft durchgesetzt werden könnten.
Der Deutsche Mieterbund befürwortet die Entscheidung der Bundesländer und fordert die Bundesregierung auf, die Kritik des Bundesrates ernst zu nehmen. Laut Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, darf die Bundesregierung keine Mieterschutzregelungen abbauen, wenn sie die energetische Gebäudesanierung vorantreiben will. Demzufolge wären Regelungen und Lösungsvorschläge notwendig, wie die energetischen Sanierungen bezahlt werden sollen. Nach geltendem Recht droht die Gefahr, dass energetisch modernisierte Häuser oder Wohnungen für eine Vielzahl von Mietern unbezahlbar werden.
Der Bundesrat hatte zuvor vorgeschlagen, die Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungen einzuschränken und die Regelung zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verschärfen. Demnach soll die Miete innerhalb von vier Jahren höchstens um 15 Prozent steigen dürfen.
Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung zu der Kritik des Bundesrates verfassen. Mitte September wird voraussichtlich das Mietrechtsänderungsgesetz im Deutschen Bundestag eingebracht.
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