Bei der Mängelhaftung haftet ein Unternehmer z.B. bei Bauleistungen, die nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden und dadurch Mängel entstanden. Eine Haftung für Mängel ist gesetzlich in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
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