Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren beschlossen. Mit dem Gesetz wird die elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt ermöglicht. Grundbücher wurden schon vorher in elektronischer Form geführt.
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