In Hamburg wird das Gesetz für leer stehende Wohnungen verschärft. Demnach sind nur noch drei Monate Leerstand erlaubt.

Der Senat in Hamburg plant, das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zu verschärfen. Dies berichtet das Hamburger Abendblatt in der Online-Ausgabe mit Verweis auf eine Senatsdrucksache, die dem Abendblatt vorliegt. Demnach verkürzt sich die Dauer des erlaubten Leerstands zukünftig von sechs auf drei Monate. Zudem müssen Wohnungen ab dem ersten Tag des Leerstands den Bezirksämtern gemeldet werden. Bei Verstößen gegen diese Verschärfung des Gesetzes droht den Eigentümern ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Demnach heißt es in der Drucksache, dass die Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum wegen der angespannten Wohnungsmarktlage schwierig sei. Deshalb komme dem Schutz des bestehenden Wohnraums, neben der aktiven Wohnungsbaupolitik, die sich naturgemäß erst mit einer gewissen Verzögerung auswirken könne, eine große Bedeutung zu. In Zeiten des Mangels an günstigem Wohnraum müsse der Schutz des bestehenden Wohnraums konsequent geschützt werden, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Damit erfolgt die Wiedereinführung der Anzeigepflicht bei Leerstand nach vier Jahren. Im Jahr 2008 war die Anzeigepflicht im Rahmen der Föderalismusreform abgeschafft worden, wobei vor allem der Abbau von Bürokratie im Vordergrund stand. Nach Aussage der Senatsdrucksache hat sich dies jedoch nicht bewährt. Ohne die Anzeigepflicht für leer stehende Wohnungen erfährt die Behörde nur zufällig und gelegentlich von Leerständen, was eine systematische Leerstandsbekämpfung so unmöglich macht. Zudem soll gegen die Zweckentfremdung von Immobilien als Ferienwohnungen vorgegangen werden, was rund 1.500 Wohnung in Hamburg betrifft.

Außerdem wird eine Pflicht zur Zwischenvermietung bei geplanten Um- und Neubaumaßnahmen neu eingeführt.

Bereits Mitte 2011 machte der Deutsche Mieterbund auf das knappe Wohnungsangebot und steigende Mieten aufmerksam, was vor allem die Ballungszentren und Großstädte wie Hamburg, München und Frankfurt betrifft.

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