Die Größe der Wohnfläche ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung des Mietzinses. Je größer die Wohnung ist, desto höher fällt auch die zu zahlende Miete aus.

Grundsätzlich ist die Wohnungsgröße entscheidend, die im Mietvertrag angegebenen wird. Selbst wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, gilt bis zu einer Abweichung von zehn Prozent die im Vertrag genannte Wohnfläche. Falls im Mietvertrag steht, dass die Wohnung 100 Quadratmeter groß sei und sie tatsächlich aber nur 90 Quadratmeter groß ist, muss der Mieter für 100 Quadratmeter Miete und Betriebskosten zahlen. Sogar bei einer Mieterhöhung des Vermieters muss der Mieter die erhöhte Miete für 100 Quadratmeter zahlen – also auch für die nicht vorhandenen zehn Quadratmeter.

Erst bei Flächenabweichungen von mehr als zehn Prozent ändert sich die Rechtslage. Wer eine Wohnung mietet, die tatsächlich über zehn Prozent kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben, kann die Miete kürzen, fristlos kündigen und die Korrektur der Betriebskostenabrechnung fordern.

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