Das Grundbuch (GB) ist ein öffentliches Register zur Verwaltung von Grundstücken mit den dazugehörigen Eigentumsverhältnissen (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen (Abteilung  II) und den Grundpfandrechten (III). Das Register enthält die Daten des Grundstücks aus dem Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Größe. Das Grundbuch kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das Grundbuch kann beim Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht eingesehen werde

Ähnliche Beiträge

  • Beschränktes Recht auf Grundbucheinsicht Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, das für die Einsicht in ein Grundbuch berechtigtes Interesse vorliegen muss (nach      § 12 Grundbuchordnung) und dieser Grund muss sachlich begründet werden. Dadurch soll bloße Neugier […]
  • Berechnung Nebenkosten Hauskauf Berechnung der Nebenkosten bei einem Hauskauf - Mit welchen Kaufnebenkosten ist zu rechnen? Sie planen einen Immobilienkauf? Dabei ist zu beachten, dass neben den reinen Kosten beim Hauskauf  zusätzliche Kaufnebenkosten anfallen. Diese […]
  • Aufteilungsplan Der Aufteilungsplan wird zusammen mit der Eintragungsbewilligung bei der Begründung des Wohnungs- oder Teileigentums beim Grundbuchamt eingereicht. Ein Aufteilungsplan ist eine mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Der […]
  • Löschungsbewilligung Die Löschungsbewilligung wird durch den Gläubiger des jeweiligen Grundpfandrechts erteilt, z.B. durch die Rückzahlung eines Darlehns, dadurch wird dann das Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht. Ohne eine Bewilligung durch den Gläubiger […]
  • Löschungsvormerkung Eine Löschungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, dadurch können Ansprüche gesichert werden, die ein Gläubiger gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks hat.
  • Vorkaufsrecht Beim Vorkaufsrecht erhalten Käufer bei Interesse das Recht, das Grundstück zu kaufen. Um das Vorkaufsrecht geltend machen zu können, muss dieses Recht in das Grundbuch eingetragen werden oder es wird vertraglich vereinbart, dann greift […]
  • Grundpfandrechte Grundpfandrechte sind Belastungen eines Grundstücks, dies kann z.B. eine Grundschuld oder Hypothek sein. Grundpfandrechte dienen als Sicherheit von Darlehen und werden in Abteilung 3 des Grundbuches eingetragen und werden dadurch wirksam.
  • Lastenfreistellung Bei einer Lastenfreistellung wird ein Käufer von einer Immobilie von Lasten freigestellt, die im Grundbuch eingetragen sind. Diese Lasten dienen meist zur Absicherung eines Darlehn oder einer Hypothek (sogenannte Grundpfandrechte). Beim […]
  • Jahresabrechnung Die Jahresabrechnung ist eine komplette Aufstellung der Abrechnung über die tatsächliche Ausgaben und Einnahmen der Verwaltung von gemeinschaftlichen Eigentum. Jeder Eigentümer erhält unter zugrundelage des Verteilungsschlüssels eine […]
  • Grundbuchauszug Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Grundbuchblattes und kann auch in beglaubigter Form ausgegeben werden. Der Grundbuchauszug wird bei Verhandlungen mit möglichen Geldgebern und bei der Bewertung eines Grundstücks benötigt. […]