Der Leitzins wird von der zuständigen Zentralbank als fester Satz festgelegt. Dadurch soll die Geldpolitik gesteuert werden.

Zum festgelegten Zinssatz können sich die Geschäftsbanken bei einer Noten- oder Zentralbank gegen Verpfändung von Sicherheiten oder durch ein Wertpapierpensionsgeschäft, Zentralbankgeld beschaffen.

In Europa ist die Europäische Zentralbank für die Festlegung des Leitzins zuständig.

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