Eine Mietausfallversicherung ersetzt dem Vermieter den entstandenen Mietausfall z.B. durch Blitzschlag, Brand, Rohrbruch und Sturm. Ersetzt werden durch die Versicherung Mietausfälle bei Gebäuden, Gewerbe- und Wohnräumen ausbleibende Zahlungen inklusive fortlaufender Mietnebenkosten, das gilt auch wenn trotz Klage, Urteil und Vollstreckung die Miete nicht eingetrieben werden kann.

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