Wenn Schimmel von allein verschwindet, ist die Mietminderung im Nachhinein hinfällig. Bei solchen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass der Mieter die Bildung des Schimmels selbst zu verschulden hat. In dem der Mieter falsch geheizt und gelüftet hat. (Landgericht Dessau-Roßlau, 1 S 199/06)

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