Wenn überall in einer Wohnung Schimmel vorhanden ist, also alle Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer, brauchen die Bewohner einer Wohnung keine Miete bezahlen.

Aufgrund der Gesundheitsgefährdung darf die Miete um 100 Prozent gemindert werden, so dass Amtsgericht München. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Schimmelbefall nicht durch falsches Lüften entstanden ist, wie der Vermieter es behauptet hat.

(Amtsgericht München, Az.: 412 C 11503/09)

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