Keine Provision in der Zwangsversteigerung
Ein Grundstückskauf in der Zwangsversteigerung begründet keine Provisionspflicht für das benannte Grundstück durch den Makler. Außer der Erwerb in der Zwangsversteigerung wurde durch eine Individualvereinbarung einem Grundstückskaufvertrag gleich gestellt. OLG Frankfurt, AZ: U 34/08, 20.08.2008