Hat ein Vermieter Mietausfälle aufgrund höherer Gewalt kann er einen Teil der Grundsteuer zurückbekommen.

Unter höhere Gewalt fällt beispielsweise ein Wohnungsbrand. Aber auch Naturkatastrophen wie zum Beispiel ein Erdbeben oder ein schwerer Sturm fallen unter höhere Gewalt. Die Folge dieser Ereignisse sind unverschuldete Mietausfälle.

Ein entsprechender Antrag auf Steuererlass ist bei der Stadt, der Gemeinde oder dem Finanzamt einzureichen. Vermieter, die noch für 2009 einen Steuererlass geltend zu machen wollen, müssen den Antrag bis spätestens 31. März 2010 einreichen.

Jahresrohmiete von Bedeutung

Vorraussetzung für eine Teilrückerstattung der Grundsteuer ist, dass die Jahresrohmiete um mehr als die Hälfte geringer ist als die ortsübliche Jahresrohmiete vergleichbarer Objekte in vergleichbarer Lage.

Schäden dokumentieren

Die für die Mietausfälle verantwortlichen Schäden sollten vom Vermieter mit Fotos dokumentiert werden. Versicherungsgutachten, falls vorhanden, sollten ebenfalls mit eingereicht werden.

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