Beim Mietaufhebungsvertrag vereinbaren die beiden Parteien (Mieter und Vermieter) eine außerordentliche Aufhebung des Mietvertrages in der normalen Mietlaufzeit. Der Mietaufhebungsvertrag ist ein zweiseitiger, schuldrechtlicher Vertrag, der nur durch Angebot und Annahme zustande kommt.
Mietaufhebungsvertrag
Von Sebastian Herrmann|2009-12-02T15:16:49+02:0002.12.2009|Kategorien: Lexikon|Tags: Mietaufhebungsvertrag, Mietausfall|0 Kommentare
Über den Autor: Sebastian Herrmann
Sebastian Herrmann hat eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert. Nach der Ausbildung hat Herr Herrmann ein Studium zum Diplom Betriebswirt (FH) abgeschlossen. Herr Herrmann ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb).
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