Beim Mietaufhebungsvertrag vereinbaren die beiden Parteien (Mieter und Vermieter) eine außerordentliche Aufhebung des Mietvertrages in der normalen Mietlaufzeit. Der Mietaufhebungsvertrag ist ein zweiseitiger, schuldrechtlicher Vertrag, der nur durch Angebot und Annahme zustande kommt.
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