Vermieter haben bis zum 31. März 2011, die Möglichkeit einen Antrag auf Grundsteuererlass zu stellen, wenn sie unverschuldet große Mietausfälle in 2010 hatten.

Ein Teil der Grundsteuer wird erlassen, wenn der Mitausfall mindestens 50 Prozent des Rohertrages beträgt oder überhaupt keine Mieteinnahmen erzielt wurden.

Dann würden bei den 50 Prozent von der Grundsteuer 25 Prozent erlassen. Bei einem Totalausfall werden 50 Prozent der Grundsteuer erlassen.

Vermieter sollten die Vermietungsbemühungen dokumentieren können z.B. durch Anzeigen in Zeitungen oder Internetportalen.

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