Das Vergleichswertverfahren dient zur Wertermittlung von Immobilien. Das Vergleichswertverfahren wird in der Wertermittlungsverordnung (WertV) §§ 13 + 14 im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben.
Das Verfahren leitet den Wert eines Grundstücks aus den tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke ab. Diese “Vergleichsgrundstücke” müssen bei der Lage, Bodenbeschaffenheit, Nutzung, Gebäude und sonstigen Beschaffenheiten dem zu vergleichenden/bewertenden Grundstück übereinstimmen.
Für das Vergleichswertverfahren sind die Kaufpreise von Grundstücken zu verwenden, die hinsichtlich ihres Wertes und beeinflussenden Merkmalen, mit dem zu bewertenden Grundstücken nahezu übereinstimmen.
Als Voraussetzung für die Anwendung des Vergleichwertverfahren ist meistens eine ausreichende Anzahl geeigneter Vergleichsgrundstücke aus dem gleichen Gebiet erforderlich. Ist dies nicht möglich, so können auch Vergleichsgrundstücke aus vergleichbaren Gebieten verwendet werden.
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