Das Vergleichswertverfahren dient zur Wertermittlung von Immobilien. Das Vergleichswertverfahren wird in der Wertermittlungsverordnung (WertV) §§ 13 + 14 im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben.

Das Verfahren leitet den Wert eines Grundstücks aus den tatsächlich realisierten Kaufpreisen anderer Grundstücke ab. Diese “Vergleichsgrundstücke” müssen bei der Lage, Bodenbeschaffenheit, Nutzung, Gebäude und sonstigen Beschaffenheiten dem zu vergleichenden/bewertenden Grundstück übereinstimmen.

Für das Vergleichswertverfahren sind die Kaufpreise von Grundstücken zu verwenden, die hinsichtlich ihres Wertes und beeinflussenden Merkmalen, mit dem zu bewertenden Grundstücken nahezu übereinstimmen.

Als Voraussetzung für die Anwendung des Vergleichwertverfahren ist meistens eine ausreichende Anzahl geeigneter Vergleichsgrundstücke aus dem gleichen Gebiet erforderlich. Ist dies nicht möglich, so können auch Vergleichsgrundstücke aus vergleichbaren Gebieten verwendet werden.

Ähnliche Beiträge

  • Immobilienbewertung von Grundstücken und Gebäuden Den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder eines Grundstücks braucht man z.B. neben den Immobilien- oder Grundstückskauf auch bei Vermögensstreitigkeiten wie Ehe- oder Erbstreitigkeiten, den Wert einer Beleihung oder bei der […]
  • Sachwertverfahren (§§ 21-25 WertV) Das Sachwertverfahren wird bei bebauten Grundstücken angewandt, bei denen die Eigennutzung im Vordergrund steht. Es steht somit die Sache/Gebäude im Vordergrund und nicht der Ertrag. Beim Sachwertverfahren wird der Wert des Boden und des […]
  • Ertragswertverfahren (§§ 15-19 WertV) Das Ertragswertverfahren kommt dann in Betracht, wenn der nachhaltig erzielbare Ertrag im Vordergrund steht. Daher nutzen Käufer dieses Verfahren, um die Verzinsung ihrer Investition zu ermitteln. Der Ertragswert orientiert sich […]
  • Deka Bank: Zusammenlegung von Fonds Die Deka Bank legt zum 1. Oktober 2009 Offene Immobilienfonds zusammen. Der Deka Immobilien Fonds geht mit dem Deka Immobilien Europa und der West Invest 1 wird mit dem West Invest Inter Select zusammengelegt. Dabei behalten der Deka […]
  • Untermieter Ein Untermieter ist nicht der Vertragspartner des Eigentümers eines Gebäudes. Der Untermieter ist Vertragspartner des Mieters der Wohnung. Die Untervermietung muss nach § 540 BGB grundsätzlich vom Vermieter genehmigt werden. Eine […]
  • Messe: GET Nord 2010 in Hamburg Im November 2010 findet die "GET Nord" Messe in Hamburg statt. Die Fachmesse beschäftigt sich rund um den Bereich Elektro, Sanitär, Heizung und Klima. Vom 17. bis 19. November 2010 findet in den Messehallen in Hamburg die GET Nord […]
  • Eigener Hausrat: Mieter darf damit handeln Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das ein Mieter einen eigenen Hausrat gelegentlich in einer Wohnung handeln darf, auch dann, wenn er die Wohnung nur noch zum Lagern des Hausrats nutzt. Der Mieter hat die Wohnung in den 80er […]
  • Immobilientage Heidelberg 2010 Auf den Immobilientagen Heidelberg 2010 können sich Besucher über die Themen Bauen, Wohnen, Sanieren, Modernisieren und Einrichten von Wohnungen informieren. Die Immobilienmesse richtet sich vor allem an private Bauherren, die sich auf […]
  • Baugrunduntersuchung Bei der Baugrunduntersuchung wird die Beschaffenheit des zu bebauenden Bodens auf Festigkeit und Bodenschichtzusammensetzung untersucht. Solch eine Untersuchung ist notwendig, da eine gewisse Bodenfestigkeit bei vielen Bauvorhaben benötigt wird.
  • Neuer Stadtteil Stuttgart Rosensteinviertel Am nördlichen Rand der Innenstadt Stuttgarts entsteht ein neuer Stadtteil: Das Rosensteinviertel. Zukünftig werden im Rosensteinviertel rund 30.000 Menschen wohnen und arbeiten. Das Rosensteinviertel liegt in zentraler Lage und ist von […]