Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Bürgen gegenüber Dritten (Gläubigern). Dies kann zum Beispiel für Mietschulden oder ausstehenden Zahlung für Darlehen. Zahlt der eigentliche Schuldner nicht bzw. kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, muss der Bürge zahlen. eine Bürgschaft ist nur dann rechtsgültig, wenn sie schriftlich erklärt wurde.

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