Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regelung bei Sonderverträgen aufgehoben. die Gasversorger werden hinsichtlich der einseitigen Preiserhöhung bei den Gaspreisen eingeschränkt. Das Urteil des BGH bezieht sich auf eine Klausel in einem „Sondervertrag“. In der Klausel hatte der Gasversorger das Recht, die Preise anzuheben und dabei pauschal auf die Regel für Tarifkunden zu verweisen. Laut dem BGH ist die Klausel nicht klar und verständlich. Des Weiteren gehe aus der Klausel auch nicht hervor, in welchem Umfang die Preise erhöht werden können. (AZ. VIII, ZR 274/06)
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