Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter von Wohnraum nicht verpflichtet ist, regelmäßig Elektroleitungen oder elektrische Anlagen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Der Vermieter hat zwar die vertragliche Nebenpflicht, die überlassene Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, aber diese Pflicht gibt grundsätzlich für alle Teile im Haus. Der Vermieter muss ihm bekannte Mängel, die eine Gefahr für die Wohnung darstellen, unverzüglich beheben. Innerhalb der Verkehrssicherungspflicht muss der Vermieter keine regelmäßige Überprüfung durchführen.

Im vorliegenden Fall war in der Nachbarwohnung ein Feuer im Bereich des Kochherdes ausgebrochen und hatte einen Schaden beim Kläger verursacht. Der Mieter/Kläger war der Meinung, dass der Brand durch einen technischen Defekt verursacht wurde. Der Kläger verlangte vom Vermieter Schadensersatz. Der BGH hat diesen Schadensersatz und die Revision abgewiesen. (AZ: VIII ZR 321/07)

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