Die Marburger Solarsatzung wurde durch das Regierungspräsidium Gießen aufgrund rechtlicher Mängel fürs erste aufgehoben. Dadurch ist die Pflicht zum flächendeckendem Einbau solarthermischer Anlagen fürs erste verhindert. die Marburger Stadtreinigung kann nun innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgericht Gießen Klage erheben. Bei den rechtlichen Mängeln handelt es sich dabei zum einen, um die Verpflichtung durch die Satzung zum Einbau der Solarthermie für das gesamte Gemeindegebiet.

Des Weiteren hat die Stadt in der Solarsatzung auch die Möglichkeit geschaffen, zwischen Solarthermie und einer Photovoltaikanlage zu wählen, laut dem Regierungspräsidium Gießen ist dies nicht mit der Bauordnung vereinbar. Denn eine Photovoltaikanlage dient zur Stromerzeugung und zum Heizen.

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