Ohne sichtlichen Grund besteht keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers, den Baumbestand auf seinem Grundstück laufend auf morsche Äste zu überprüfen. Eine fachmännische Begutachtung ist nur dann notwendig, wenn bei einer laienhaften Überprüfung Verdachtsmomente bestehen, z.B. Harzaustritte und Verfärbungen. Liegt so ein Fall nicht vor und wurde somit die zumutbare Sorgfalt angewendet, so besteht auch keine Haftung für Schäden durch einen herab fallenden Astes. AG, Bremen: 20.04.2007/ AZ: 7C 1/07

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