Bauträger
Ein Bauträger baut im eigenem Namen und auf eigene Rechnung, um das Gebäude ganz oder teilweise zu verkaufen.
Ein Bauträger baut im eigenem Namen und auf eigene Rechnung, um das Gebäude ganz oder teilweise zu verkaufen.
Hier werden alle Vorgänge am Bau aufgezeichnet. Hauptsächlich werden Beginn und Dauer der einzelnen Gewerke und der Zustand der Baustelle eingetragen. Die Dokumentation der Vorkommnisse werden vom Architekten eingetragen.
Ein Bauschaden liegt vor, wenn durch unterlassene oder mangelhafte Instandsetzungsmaßnahmen, durch Alterung und Witterungseinflüsse, Schäden am Gebäude entstehen.
Die Baunebenkosten sind eine besondere Art von Baukosten. Enthalten sind folgende Posten: Honorare für Architekten, Bauleiter, Sachverständige, Gebührenzahlungen, Anfahrtskosten, Finanzierungskosten (z.B. Zinsen).
Die Baumassenzahl ist nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten als Festsetzungsmaß der baulichen Nutzung zulässig. Durch die Festlegung einer Baumassenzahl wird eine Begrenzung der Baumasse (in Kubikmeter) im Verhältnis zur Grundstücksgröße festgelegt.
Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauausführung nicht ordnungsgemäß oder planungskonform ist. Genauso liegt ein Baumangel vor, wenn der Bau nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder Baukunst ausgeführt wurde. Die Baumängel sind bei [...]
Der Bauherr führt ein Bauvorhaben im eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch.
Bei der Baugrunduntersuchung wird die Beschaffenheit des zu bebauenden Bodens auf Festigkeit und Bodenschichtzusammensetzung untersucht. Solch eine Untersuchung ist notwendig, da eine gewisse Bodenfestigkeit bei vielen Bauvorhaben benötigt wird.
Bei einer Baugrenze dürfen weder Gebäude oder Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein leichtes Vortreten des Gebäudes kann im kleinem Ausmaß zugelassen werden.
Die Baugenehmigung wird durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt. Durch die Genehmigung stehen dem Bauvorhaben durch das öffentliche Recht keine Hindernisse im Weg.