Eine Sonderumlage wird dann erhoben, wenn die Rücklagen für beschlossene Reparaturen und Instandhaltungen nicht ausreichen. Dann wird von jedem Eigentümer, nach Miteigentumsanteil, eine Sonderumlage berechnet. Die entstehenden Kosten und die Sonderumlage müssen vorher beschlossen werden.

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