Das Trocknen von Wäsche in einer Wohnung kann in der Hausordnung, die als Teil des Mietvertrages das Zusammenwohnen aller Hausbewohner regelt, auch dann nicht untersagt werden, wenn ein Trockenraum im Haus vorhanden ist. (AG Düsseldorf, 53 1736/08, WUM 2008, 547)

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