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Mietausfallbürgschaft

Freitag, 9 Juli 2010

Lexikon

Eine Mietausfallbürgschaft ist eine zusätzliche Sicherheit für den Vermieter einer Wohnung. Ein Bürge verpflichtet sich dabei, dass der Vermieter bei eventuellen Forderungen (Mietzahlungen, Mietnebenkosten) seine Ansprüche nicht nur gegenüber dem Mieter, sondern auch gegenüber dem Bürgen geltend machen kann. Dabei ist zu beachten, dass die Bürgschaft maximal 3 Nettomonatsmieten betragen darf.

Hinzu kommt, dass der Bürge erst dann in Haftung genommen werden kann, wenn der Vermieter alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel (inkl. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) gegenüber dem Mieter angewandt hat.

Autor: Stefan Maier

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