Die Löschungsbewilligung wird durch den Gläubiger des jeweiligen Grundpfandrechts erteilt, z.B. durch die Rückzahlung eines Darlehns, dadurch wird dann das Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht. Ohne eine Bewilligung durch den Gläubiger (meistens Banken oder Sparkassen) erfolgt keine Löschung. Eine Bewilligung wird durch eine Urkunde/öffentliches Dokument des Gläubiger erklärt und über einen Notar beim Grundbuch erfolgt dann [...] mehr...
Eine Löschungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, dadurch können Ansprüche gesichert werden, die ein Gläubiger gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks hat. mehr...
Beim Vorkaufsrecht erhalten Käufer bei Interesse das Recht, das Grundstück zu kaufen. Um das Vorkaufsrecht geltend machen zu können, muss dieses Recht in das Grundbuch eingetragen werden oder es wird vertraglich vereinbart, dann greift das Vorkaufsrecht, auch dann wenn ein Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen wurde. Es gibt neben dem privaten auch ein öffentliches Vorkaufsrecht [...] mehr...
Grundpfandrechte sind Belastungen eines Grundstücks, dies kann z.B. eine Grundschuld oder Hypothek sein. Grundpfandrechte dienen als Sicherheit von Darlehen und werden in Abteilung 3 des Grundbuches eingetragen und werden dadurch wirksam. mehr...
Bei einer Lastenfreistellung wird ein Käufer von einer Immobilie von Lasten freigestellt, die im Grundbuch eingetragen sind. Diese Lasten dienen meist zur Absicherung eines Darlehn oder einer Hypothek (sogenannte Grundpfandrechte). Beim Notar hat der Verkäufer die Grundpfandrechte anzuzeigen. Der Notar muss den Käufer auf bestehende Grundpfandrechte hinweisen. Werden die Grundpfandrechte gelöscht, dann liegt eine Lastenfreistellung [...] mehr...
Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, das für die Einsicht in ein Grundbuch berechtigtes Interesse vorliegen muss (nach § 12 Grundbuchordnung) und dieser Grund muss sachlich begründet werden. Dadurch soll bloße Neugier oder ein unbefugter Zweck ausgeschlossen werden. Im verhandelten Fall hat das Oberlandesgericht Schleswig die Beschwerde einer Frau aus Berlin widersprochen, da das Grundbuchamt bei [...] mehr...
Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Grundbuchblattes und kann auch in beglaubigter Form ausgegeben werden. Der Grundbuchauszug wird bei Verhandlungen mit möglichen Geldgebern und bei der Bewertung eines Grundstücks benötigt. Dadurch werden die aktuellen Rechtsverhältnisse und Belastungen des Grundstücks dargestellt und fließen somit in die Bewertung / Verhandlung mit ein. In der Regel stellt der [...] mehr...
Bei einer Grundschuldbestellung erteilt der Eigentümer eines Grundstücks seine Zustimmung, dass das Grundstück mit einer Grundschuld belastet wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn es um die Absicherung von Darlehen geht. Mit der Grundschuldbestellung erteilt der Eigentümer außerdem den Antrag auf Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. mehr...
Die Gerichtskosten sind ein Teil der Erwerbskosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. Die Kosten werden vom Amtsgericht für die Eintragung und Umbuchung in das Grundbuch berechnet. Die Kosten betragen zwischen 0,5 bis 1,0 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie. mehr...
Bei der Rangstelle handelt es sich um die Reihenfolgen der Eintragungen im Grundbuch, d.h. kommt es zu einer Zwangsversteigerung, gibt die Rangstelle wider, wer beim Erlös zuerst bedient wird. Eintragungen können in Abteilung II oder Abteilung III im Grundbuch erfolgen. Bei mehreren Eintragungen entscheidet der Tag des Eintrags über den Vorrang. mehr...
Montag, 29 August 2011
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