Bei der Rangstelle handelt es sich um die Reihenfolgen der Eintragungen im Grundbuch, d.h. kommt es zu einer Zwangsversteigerung, gibt die Rangstelle wider, wer beim Erlös zuerst bedient wird. Eintragungen können in Abteilung II oder Abteilung III im Grundbuch erfolgen. Bei mehreren Eintragungen entscheidet der Tag des Eintrags über den Vorrang.
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Berechnung der Nebenkosten bei einem Hauskauf – Mit welchen Kaufnebenkosten ist zu rechnen?
Sie planen einen Immobilienkauf? Dabei ist zu beachten, dass neben den reinen Kosten beim Hauskauf zusätzliche Kaufnebenkosten anfallen. Diese Nebenkosten sollten unbedingt mit beachtet und in die zukünftige Geamtsumme einer möglichen Immobilienfinanzierung mit eingeplant werden.
Zur Berechnung der Nebenkosten beim Hauskauf sind vor allem [...] mehr...
Wohnrecht auf Lebenszeit – Was muss man beachten und wo findet das Wohnrecht auf Lebenszeit heute noch Anwendung?
In früheren Jahren war es meist in den ländlichen Gebieten üblich, dass die junge Generation irgendwann den Hof und die damit verbundenen Geschäfte übernahm, den Eltern blieb dann ein vorher bestimmter Teil des Hofes als Altenteil, da es [...] mehr...
Wenn Sie sich überlegen eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen ist das wichtigste die Thematik der Finanzierung, damit Sie Ihre Immobilien richtig finanzieren können. Nur ein kleiner Anteil der der Interessenten hat das benötigte Geld sofort verfügbar. In diesem Fall kann nur ein Immobilienkredit helfen.
Bei der Höhe des Kredites und der meist sehr langen [...] mehr...
Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstückeigentümer ist, müssen ab sofort neben der Gesellschaft, auch die Gesellschafter in das Grundbuch eingetragen werden.
Diese Gesetzesänderung ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Die Eintragung (§ 47 Abs. 2 Grunbuchordnung) des Namens der einzelnen Gesellschafter muss auch bei einem Wechsel der Gesellschafter erfolgen. Dadurch soll immer erkennbar sein, welche [...] mehr...
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung in das Grundbuch. Durch die Eintragung wird der Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner Eintragung als neuer Eigentümer des Grundstückes gesichert.
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigem Finanzamt ausgestellt, wenn der Käufer eines Grundstückes die fällige Grunderwerbsteur gezahlt hat. Die Bescheinigung ist meistens die Voraussetzung, damit der Käufer als Eigentümer in Grundbuch eingetragen wird.
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Das Grundbuch (GB) ist ein öffentliches Register zur Verwaltung von Grundstücken mit den dazugehörigen Eigentumsverhältnissen (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen (Abteilung II) und den Grundpfandrechten (III). Das Register enthält die Daten des Grundstücks aus dem Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Größe. Das Grundbuch kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das Grundbuch kann [...] mehr...
Das Nießbrauchrecht ist auch ein dingliches Recht. Wenn eine Mietsache in Form des Nießbrauchs überlassen wird, so ist der Nießbrauchnehmer berechtigt, auch den Nutzen aus der Mietsache zu nutzen. So kann der Nießbrauchnehmer auch ohne Erlaubnis des Eigentümers die Wohnung weitervermieten. Und somit darf er dann auch den Mietzins aus der Vermietung behalten. Das Nießbrauchrecht [...] mehr...
Beim Erbbaurecht wird eine Immobilie auf oder unter der Erdoberfläche auf dem Grundstück eines fremden Eigentümers errichtet. Das Erbbaurecht wird wie ein Grundstück behandelt und kann auch z.B. mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet werden. Das Erbbaurecht wird in die Abteilung II. im Grundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht kann nur erstrangig bestellt werden. In der Regel [...] mehr...
Donnerstag, 11 Februar 2010
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