Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt der gesetzliche Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 Prozent nicht gegen die Verfassung. Daher dürfen Gemeinden nicht auf die Gewerbesteuer verzichten, um Investoren anzulocken.
Zwei Gemeinden aus Brandenburg hatten durch die neue Regelung, die seit 2004 gilt, ihre kommunale Selbstverwaltung verletzt gesehen. Beide Gemeinden wollten die Option einklagen, niedrigere Hebesätze oder Gewerbesteuer zu erheben.
(BVerfG, Beschluss vom 27.01.2010, BvR 2185/04 u. 2189/04)
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