Anhaltender Frost und Schnee haben ihre Spuren auf Straßen und Wegen hinterlassen. Viele Hausbesitzer stellen sich nun die Frage, wer für die Frostschäden aufkommen muss.
Dabei ist zu unterscheiden, ob sich der Frostschaden auf dem eigenen Grundstück oder auf einem öffentlichen Weg, beispielsweise dem direkt an das eigene Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg, befindet.
In beiden Fällen lässt sich die Frage nach dem Verantwortlichen schnell klären. Für einen Frostschaden auf dem eigenen Grundstück ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Handelt es sich um einen öffentlichen Weg, so ist die Kommune für die Instandhaltung verantwortlich. In diesem Zusammenhang spricht man von der Verkehrssicherungspflicht, die für die Kommune gilt.
Beitragsbescheid für Instandhaltung eines öffentlichen Weges
Wer dennoch von der Kommune einen Beitragsbescheid zur Instandhaltung eines öffentlichen Weges erhält sollte auf jeden Fall dagegen Widerspruch einlegen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen.
Ähnliche Beiträge
- Frostschäden im Winter Der Winter ist da und hat sich bereits von seiner kältesten Seite gezeigt. Die Temperaturen sind deutlich unter Null Grad gesunken. Bei hohen Minusgraden ist es allerdings wichtig, Frostschäden vorzubeugen.
In jedem Winter sorgen etwa […]
- Parum: Ein Dorf wehrt sich gegen Google Street View In Mecklenburg-Vorpommernen geht ein ganzen Dorf gegen Google Street View an. Die kleine Ortschaft Parum in der Nähe von Güstrow will komplett aus dem neuen Atlas von Google herausgehalten werden.
Während Google seinen Neustart mit […]
- Google Street View bald auch in Kiel? Datenschützer sind der Meinung es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis Kieler Bürger ihre Immobilie auch auf Google Street View online abrufen können.
Nachdem der US-Konzern vor kurzem bekanntgegeben hat noch in diesem Jahr die 20 […]
- Google will Street View in Deutschland noch in 2010 starten Jetzt wird es ernst: Google hat angekündigt, dass der Konzern noch in diesem Jahr deutsche Großstädte in Street View aufnehmen will. Dabei handelt es sich um die 20 größten Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, […]
- Immobilien-Versicherungen Wer ein Haus oder Wohnung mietet bzw. Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist, braucht auch die entsprechende Versicherung dazu, um vor Schäden oder Ansprüchen von Dritten geschützt zu […]
- BGH: Vermieter ist nicht zu regelmäßigen Elektro-Checks verpflichtet Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter von Wohnraum nicht verpflichtet ist, regelmäßig Elektroleitungen oder elektrische Anlagen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Der Vermieter hat zwar die vertragliche […]
- Bundesminister wollen Mietrechtsänderungen durchsetzten Die Bundesregierung hat vergangene Woche Mietrechtsänderungen angekündigt. Dabei liegt der Fokus auf Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Maklerrecht.
Der Bundesjustizminister Heiko Maas hatte am Wochenende ein Gesetz zur […]
- Laminat Laminat besteht als Bodenbelag aus mehrschichtigen und unterschiedlichen Holzfaserstoffen sowie aus einer belastbaren Melaninharzschicht. Laminat gibt es als Holz- und Steindekors.
- Trendwende auf dem Immobilienmarkt: Preise für Wohnimmobilien leicht gesunken Ist das die Trendwende auf dem Immobilienmarkt? Erstmals seit über 10 Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien gesunken. Experten rechnen mit einer Preiskorrektur am Immobilienmarkt.
Preise für Wohnimmobilien kennen seit Jahren nur […]
- Räume, die nicht zur Nutzung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche Räume, die nicht zur Nutzung als Wohnung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche. Dies gilt so lange, bis die zuständige Behörde etwas gegen die Nutzung als Wohnraum unternimmt.
Im verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) […]
Hinterlasse einen Kommentar