Anhaltender Frost und Schnee haben ihre Spuren auf Straßen und Wegen hinterlassen. Viele Hausbesitzer stellen sich nun die Frage, wer für die Frostschäden aufkommen muss.

Dabei ist zu unterscheiden, ob sich der Frostschaden auf dem eigenen Grundstück oder auf einem öffentlichen Weg, beispielsweise dem direkt an das eigene Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg, befindet.

In beiden Fällen lässt sich die Frage nach dem Verantwortlichen schnell klären. Für einen Frostschaden auf dem eigenen Grundstück ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Handelt es sich um einen öffentlichen Weg, so ist die Kommune für die Instandhaltung verantwortlich. In diesem Zusammenhang spricht man von der Verkehrssicherungspflicht, die für die Kommune  gilt.

Beitragsbescheid für Instandhaltung eines öffentlichen Weges

Wer dennoch von der Kommune einen Beitragsbescheid zur Instandhaltung eines öffentlichen Weges erhält sollte auf jeden Fall dagegen Widerspruch einlegen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen.

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