Eine Grundbesitzerhaftpflicht schützt den Eigentümer z.B. vor der Haftung von Schäden, die ein Dritter auf oder vor dem Grundstück oder im Treppenhaus des Grundstücks erleiden kann.
Dabei kommt es vor allem auf die Haftungsfrage an, diese steht mit der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang und dazu gehört u.a. die Instandhaltung des Gebäudes, Entfernen von losten Ästen bei Bäumen und Schneeräumen auf dem Bürgersteig.
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