Für private Hauseigentümer hat es zum Jahreswechsel 2010/11 einige Steueränderungen gegeben, auf die nachfolgend näher eingegangen wird.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist in einigen Bundesländern deutlich gestiegen. In Niedersachsen und Bremen wurde die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel auf 4,5 Prozent angehoben, im Saarland auf 4 Prozent. In Brandenburg müssen sich die Käufer seit dem 01.01.2011 sogar mit 5 Prozent Grunderwerbsteuer abfinden. Schleswig-Holstein plant zum Jahr 2012 eine deutliche Anhebung.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Hier gibt es für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften eine Neuerung. Wenn die Lebensgemeinschaft eingetragenen ist, dann wird diese rückwirkend ab dem 1. August 2001 mit erbschaftsteuerlichen Ehegatten gleichgestellt. Dies bezieht sich auch auf die Steuerklasse, den Steuertarif, die persönlichen Steuerfreibeträge sowie die Versorgungsfreibeträge.
Steuerliche Förderung der selbstgenutzten Wohnimmobilie (Eigenheimrente/Wohnriester)
Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 sind Verträge über die Entschuldung eines Dauerwohnrechts zum Beginn des Ruhestands förderfähig. Zuvor galt die Förderung nur bei Altersvorsorgeverträgen über die Anschaffung eines Dauerwohnrechts.
Häusliches Arbeitszimmer
Wenn für die berufliche Tätigkeit kein externer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dann können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro jährlich geltend gemacht werden.
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Die Neuerung bezieht sich auf Handwerkerleistungen, für die keinerlei öffentliche Förderungen in Anspruch genommen wurden. Nur in diesem Fall wird der Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen am Eigenheim von bis zu 1.200 Euro jährlich gewehrt.
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