Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung bezüglich des Kinderlärm-Gesetz gebilligt. Dadurch ist es künftig nicht mehr möglich gegen Kinderlärm in der Nachbarschaft Klage einzureichen. Der Bundesrat bat lediglich die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für den ungeregelten Bereich der Kindertagsepflege eine höhere Rechtssicherheit zu schaffen.
Des Weiteren soll es in reinen Wohngebieten möglich sein, Kindertageseinrichtungen zu errichten, die der Größenordnung gemäß der Gebietsversorgung entspricht. Eine entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung ist von der Bundesregierung geplant.
Ähnliche Beiträge
- Kinderlärm und genervte Nachbarn Ein Leben ohne Kinder ist für Eltern unvorstellbar. Nachbarn sehen das oft anders und stören sich an dem Lärm, den die Kleinen produzieren.
Wer Nachwuchs in die Welt setzt, braucht oft Nerven aus Stahl. Sobald Kinder auf der Welt […]
- Nachbarschaft: Parken vor Garage Vor dem Amtsgericht München wurde ein Fall zwischen zwei Nachbarn verhandelt. Dabei stellte der eine Nachbar sein Auto mehrfach auf der Zufahrt zur Garage des Nachbarn ab.
Des Weiteren war er der Meinung, dass der betroffene Nachbar ja […]
- Keine Klagen gegen Kinderlärm Der Deutsche Bundesrat will eine Regelung schaffen, die keine Klage mehr gegen Kinderlärm zu lässt. Dadurch sollen zum Beispiel Nachbar keine Möglichkeit mehr haben, gegen Kinderlärm zu klagen.
Denn der Bundesrat ist der Meinung, das […]
- Kinderspielplatz ist im Wohngebiet hinzunehmen Ein Kinderspielplatz ist für die Nachbarschaft zumutbar, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Denn Spielplätze für Kinder sind wichtig, damit Kinder ungestört sich im Freien aufhalten und dadurch mit anderen Kindern spielerisch ihr […]
- Milliardenverlust der HRE belastet den Bund Die schwer angeschlagene Bank Hypo Real Estate wird dem Bund in 2009 einen Milliardenverlust bescheren. Bis Ende September hat sich bei dem Immobilienfinanzierer ein Verlust von 1,7 Mrd. Euro angesammelt.
Für das dritte Quartal 2009 […]
- BGH: Abdrehen von Heizung und Wasser bei Mietvertragsende von Gewerberäumen erlaubt Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Gewerberaum-Vermieter nach Mietvertragsende dem Mieter Heizung und Wasser abdrehen darf, wenn der Mieter keine Nebenkosten zahlt.
Im vorliegenden Fall, hatte der Mieter eines Cafe´ […]
- BGH: Schadensersatz bei vorgetäuschten Eigenbedarf Der BGH (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass ein Mieter nach Auszug von seinem Vermieter grundsätzlich Schadensersatz verlangen kann, wenn dieser den Eigenbedarf vorgetäuscht hat. Dieser Tatbestand gelte auch dann, wenn das […]
- Immobilienmesse: Haus & Wohnen in Köln Die Immobilienmesse Haus & Wohnen findet vom 20.11 bis zum 23.11.2008 in Köln statt. Der Besucher findet Aussteller und Informationen zu den Themen Bau und Ausbau, Elektro und Metall, Garten und Gestaltung, Holz, Kunsthandwerk und […]
- Avalgebühr Die Avalgebühr ist die Gebühr, die Kreditinstitute für die Übernahme einer Bankbürgschaft verlangt.
- Eine Hausratversicherung zahlt nichts bei maroden Schlössern Im verhandelten Fall vor dem Landgericht Essen, wurde ein Einbruchdiebstahl in eine Garage verhandelt. Durch ein Gutachten wurde herausgefunden, dass die Schlossbolzen am Garagentor verrostet waren und dadurch konnte das abgeschlossene […]
Hinterlasse einen Kommentar