Der Bundesgerichtshof (BGH) plant Balkone und Terrassen bei der Berechnung der gesamten Wohnfläche pauschal mit 25 Prozent anzusetzen. Bei einem verhandelten Fall, wurde diese Möglichkeit angeregt. Im verhandelten Fall, hatte der Mieter die Miete gekürzt, da aus dem Empfinden des Mieters die Flächen für die beiden Terrassen zu hoch ansetzt wurden.
Daher plant der BGH, dass die frühere Berechnung von 25 Prozent für Balkone und Terrassen-Flächen, pauschal anzusetzen. Dadurch würde Rechtssicherheit entstehen. Ein entsprechende Festlegung soll es voraussichtlich im April 2009 geben.
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