Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Vermieter einen Kachelofen in einer Mietwohnung nicht regelmäßig kontrollieren lassen. Bei einem Schaden in einer Mietwohnung haftet der Vermieter nicht.
Im verhandelten Fall vor dem BGH, hatte sich die Wandhalterung eins Kachelofens gelockert, so dass sich Ruß in der Wohnung ausbreiten konnte. Dadurch verlangte die Mieterin Schadensersatz von ihrem Vermieter.
Der BGH entschied, dass der Vermieter keinen Schadensersatz leisten muss, da er bezüglich seiner Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet ist, Öfen und deren Anschluss regelmäßig zu kontrollieren, wenn diese ordnungsgemäß installiert wurden. Es ist daher völlig ausreichend, wenn der Mangel vom Mieter angezeigt wird und der Mangel von einem Fachmann beseitigt wird.
(BGH, Az.: VIII ZR 310/10, Urteil vom 01.06.2011)
Ähnliche Beiträge
- Bundesgerichtshof: Vermieter darf Gitarrenunterricht verbieten Der Bundesgerichtshof erlaubt, dass Vermieter Gitarrenunterricht in der Mietwohnung verbieten können und dem Mieter deswegen sogar kündigen dürfen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Vermieter den Gitarrenunterricht verbieten, wenn es zu […]
- Betriebskosten: Laut BGH keine Auskunft bei Pauschale Wurde bei Betriebskosten eine Pauschale vereinbart, so kann der Mieter vom Vermieter keine Auskunft über die wirkliche Höhe der Betriebskosten verlangen. Ein Auskunftsanspruch besteht nur bei Anhaltspunkten einer Änderung. Im […]
- Mieter müssen funkbasierte Ablesesysteme dulden Der Bundesgerichtshof erlaubt den Austausch von Heizkostenverteilern. Demzufolge dürfen Vermieter die Geräte zur Erfassung der Wasser- oder Heizkosten gegen funkbasierte Ablesesysteme auswechseln. Gemäß des BGH-Urteils (BGH VIII ZR […]
- Wechselnde Mieter in Eigentumswohnungen Dürfen Eigentümer von Wohnungen in Wohnanlagen ihre Wohnungen vermieten? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang folgende Entscheidung getroffen: Der Eigentümer einer Eigentumswohnung darf seine Wohnung vermieten. Dabei […]
- Betriebskostenabrechnung: Mieter muss Einwendungen jedes Jahr vortragen Der Mieter einer Wohnimmobilie muss seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung auch dann vortragen, wenn er die gleichen Einwendungen schon in den Jahren zuvor erhoben hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im […]
- BGH: Eigenbedarfskündigung auch für die Nichte Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter auch eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn die Wohnung für die eigene Nicht benötigt wird. Im verhandelten Fall vor dem BGH, hatte eine Vermieterin den Mieter auf […]
- BGH: Mietraumfläche ist nicht immer Grundfläche Ist die Mietraumfläche bei einem Formularmietvertrag angegeben, ist hierunter im Zweifel die Wohnfläche zu verstehen und nicht die Grundfläche. Im verhandelten Fall, hatte ein Mieter eine Dachgeschosswohnung gemietet. Die […]
- Räume, die nicht zur Nutzung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche Räume, die nicht zur Nutzung als Wohnung zulässig sind, zählen dennoch zur Wohnfläche. Dies gilt so lange, bis die zuständige Behörde etwas gegen die Nutzung als Wohnraum unternimmt. Im verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) […]
- BGH: Abdrehen von Heizung und Wasser bei Mietvertragsende von Gewerberäumen erlaubt Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Gewerberaum-Vermieter nach Mietvertragsende dem Mieter Heizung und Wasser abdrehen darf, wenn der Mieter keine Nebenkosten zahlt. Im vorliegenden Fall, hatte der Mieter eines Cafe´ […]
- Mietzeit: Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen unwirksam Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel im Mietvertrag hinsichtlich der Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Die Klausel darf den Mieter während der Mietzeit nicht zu einer bestimmten Farbwahl […]
Hinterlasse einen Kommentar