E.ON Hanse wurde vom Landgericht Hamburg zur Zahlung von mehr als 75.000 Euro an die Verbraucherzentrale verurteilt (Az.: 321 O 493/09). Mit diesem nicht rechtskräftigen Urteil aus der vergangenen Woche hat der norddeutsche Gasversorger im jahrelangen juristischen Streit um die Gaspreise einen Rückschlag erlitten.
Wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Montag mitteilte, gehe es dabei um die rechtliche Situation von rund 50.000 Kunden, die ihre Gasrechnung seit Jahren unter Vorbehalt beglichen, weil sie die Preise für zu hoch halten. Für 55 dieser Kunden hatte die Verbraucherzentrale exemplarisch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge geklagt und jetzt in erster Instanz gewonnen. Die Kunden sollen nach Abzug der Kosten das Geld erhalten.
Ein Sprecher der E.ON Hanse in München ließ verlauten, dass gegen das Urteil Rechtsmittel geprüft werden. Hingegen erwartet der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Günter Hörmann, dass Eon dem Urteil schnell Folge leisten und auf Berufung verzichtet werde.
Die Frage, ob E.ON Hanse von seinen Kunden überhöhte Preise verlangt hat, ist jedoch immer noch nicht geklärt. Die Gerichte hatten sich bislang darauf gestützt, dass die Preisklausel in den E.ON-Verträgen zu unbestimmt und somit unwirksam sei. Dennoch ist die Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Gaspreise von 2005 immer noch nicht entschieden. Sie liegt in zweiter Instanz beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG). Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersucht als Gutachter, ob die Preise von E.ON „billig“ in der Bedeutung von „angemessen“ waren. E.ON Hanse deckt die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen mit Gas und Strom ab.
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