Der Winter ist da und hat sich bereits von seiner kältesten Seite gezeigt. Die Temperaturen sind deutlich unter Null Grad gesunken. Bei hohen Minusgraden ist es allerdings wichtig, Frostschäden vorzubeugen.
In jedem Winter sorgen etwa 16.000 zugefrorene Wasserleitungen für erhebliche Schäden. Oft passiert es, dass geplatzte Wasserrohre und Rohrbrüche ganze Wohnungen unter Wasser setzten. Allerdings übernehmen Gebäudeversicherungen, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung derartige Frostschäden nur, wenn Mieter oder Vermieter die allgemein üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten haben.
Der Deutsche Mieterbund rät deshalb, alle Wohnungen immer ausreichend zu beheizen. Bei hohen Minusgraden müssen Mieter auch bei Abwesenheit – im Urlaub oder am Wochenende – dafür sorgen, dass ihre Wohnung ausreichend beheizt wird. Der Vermieter ist außerdem dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass dies auch in leer stehenden Wohnungen des Mietshauses geschieht. Demzufolge sollte vor Urlaubsantritt ein Freund, Verwandter oder Nachbar mit der Betreuung der Wohnung beauftragt werden.
Bei längerer Abwesenheit sollten wasserführende Anlagen möglichst nicht entleert werden. Besonders frostgefährdete Stellen bei Wasserleitungen und Armaturen sollten zusätzlich mit Stroh oder Glaswolle isoliert werden.
Falls Wasserrohre tatsächlich zugefroren sind und einfache Mittel wie heißes Wasser oder Fön nicht mehr weiterhelfen, müssen Handwerker gerufen werden. Mieter sollten dann auf keinen Fall selbst mit offener Flamme oder Lötlampe arbeiten. Wichtig ist auch, dass bei jedem Auftauversuch die Wasserzufuhr vorher abgesperrt wird. Wasserrohrbrüche werden häufig erst nach dem Auftauen entdeckt.
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