Ein Werkvertrag ist eine meist schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Beim Werkvertrag verpflichtet sich das Unternehmen zur Herstellung des vereinbarten Werkes, der Auftraggeber des Werkes verpflichtet sich zur Bezahlung des Werkes. Inhalt des Werkvertrages kann die Herstellung oder Veränderung einer Sache sein. Es kann aber auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
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