Nach dem BGH-Urteil zur Nichtzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen befürchten vor allem Sozialwohnungsmieter neue Schwierigkeiten.

Nach der neuesten Entscheidung des BGH droht Mietern in Sozialwohnungen die Kündigung, wenn sie die Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Mai diesen Jahres (BGH VIII ZR 327/11).

Ein Vermieter hatte nach der letzten Betriebskostenabrechnung die monatlichen Vorauszahlungsbeträge für den Mieter um 30,50 EUR erhöht. Der Mieter erhob jedoch Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung und zahlte daher nicht die erhöhten Vorauszahlungsbeträge. Daraufhin wurde dem Mieter fristlos gekündigt. Während das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg die Räumungsklage als unbegründet ablehnten, hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung jedoch nun auf. Der BGH bestätigte, dass bei Nichtzahlung der erhöhten Vorauszahlungsbeträge mit der fristlosen Kündigung gerechnet werden müsse.

Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, kritisierte die Entscheidung des BGH, da Sozialwohnungsmieter mit diesem Urteil unter dem Strich weniger Rechte als Mieter frei finanzierter Wohnungen haben. Siebenkotten befürchtet durch dieses Urteil im Bereich der Sozialwohnungen neue Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten.

Aus dem Urteil des BGH geht hervor, dass die Norm des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB nicht im preisgebundenen Wohnraum anwendbar ist. Nach dieser Norm kann ein Vermieter im Fall einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen.

Dies bedeutet, dass Sozialwohnungsmieter künftig weniger Rechte als Mieter von nicht öffentlich geförderten Wohnungen haben. Wenn ein Mieter einer normalen Wohnung bei gleicher Sachlage eine Nebenkostenerhöhung rechtlich anfechten würde, müsste zuerst der Rechtsstreit zu einem juristischen Ende geführt werden. Erst nach weiteren zwei Monaten könnte der Vermieter bei einer Verurteilung des Mieters fristlos kündigen. Siebenkotten bezeichnete die neueste Entscheidung des BGH als „problematisch und nur schwer nachvollziehbar“.

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