Medienberichten zu Folge hat der US-Internetkonzern Google bei den Street View Autos, mit denen das Unternehmen die Straßen Deutschlands digitalisiert, auch mit einem WLAN-Scanner ausgestattet. Dies stößt auf heftige Kritik. So ruft beispielsweise Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner dazu auf, von den Einspruchsrechten gegen Google Gebrauch zu machen.

Google Street View, ein weltweites Projekt von Google zur Erfassung und Digitalisierung von Straßen, Städten, Nationalparks und Sehenswürdigkeiten, hat in den vergangenen Jahren bereits große Teile Nordamerikas, Europas und Australiens digitalisiert. Darüber hinaus wurden bereits viele Großstädte und Ballungszentren auf der ganzen Welt erfasst.

Google Street View

Länder, von denen Street-View-Aufnahmen verfügbar (dunkelblau) oder geplant (hellblau) sind (Stand: 21. Januar 2010). Quelle: Wikipedia

In Deutschland jedoch gibt es bereits seit mehreren Monaten Widerstand gegen Google Street View. Vor allem Datenschützer und Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen von Google. Im vergangenen Monat kam Google Deutschland entgegen und verkündete, dass Haus- und Wohnungsbesitzer bereits vor Veröffentlichung im Netz die gespeicherten Daten von Haus und Garten  unterbinden könnten.

Nun steht Google erneut massiv in den Schlagzeilen weil bekannt wurde, dass eben nicht nur flächendeckend Bild- und Videoaufnahmen gemacht wurden, sondern auch systematisch alle verfügbaren WLAN-Netze, auch die von Privathaushalten, bei der Gelegenheit erfasst wurden. Dabei würden neben dem Verschlüsselungsstatus des Netzes auch die MAC-Adresse und der Name des WLAN-netzes gespeichert. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspa wertet dies als Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten.

Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragte für den Datenschutz, meldete sich zu Wort und zeigte sich entsetzt über die Erfassung der deutschen WLAN-Netze.

Als erste Gemeinde in Deutschland hat Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck (Bayern, westlich von München) Widerspruch gegen die Veröffentlichung und Speicherung von Aufnahmen bezüglich gemeindlichen und öffentlichen Liegenschaften eingelegt. Darunter fallen vor allem Spielplätze, Schulen und Kindergärten.

Ob weitere Städte und Gemeinden dem Beispiel von Gröbenzoll folgen ist bisher nicht bekannt.

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