Ein Vermieter darf keine Mieterhöhung durchführen, wenn der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten modernisiert hat, so der Bundesgerichtshof. Verbessert ein Mieter seine Ausstattung in der Wohnung, so darf ein Vermieter dies nicht als Begründung für eine Mieterhöhung nutzen.

Ein Mieter aus Hamburg hatte 1976 auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung auf eigene Kosten in seine Wohnung eingebaut.

Die Vermieterin wollte 2008 eine Mieterhöhung durchführen mit der Begründung auf den Mietspiegel für Wohnungen mit Bad und Sammelheizung.

Der BGH entschied, dass so etwas nicht zulässig ist, da Verbesserungen auf eigene Kosten durchgeführt wurden. Dies muss bei der Ermittlung der Vergleichsmiete außer Acht bleiben, weil sonst der Mieter ein Ergebnis die Ausstattung in der Wohnung doppelt bezahlt.

(BGH, Az.: VIII ZR 315/09, Urteil vom 14.07.2010)

Ähnliche Beiträge

  • 30 Prozent der jährlichen Mieterhöhungen fehlerhaft Fast ein Drittel der jährlich rund zwei Millionen Mieterhöhungen in Deutschland sind fehlerhaft oder zu hoch. Zu diesem Schluss kam der Deutsche Mieterbund im Zuge der Neuauflage der Broschüre "Mieterhöhung". 70.000 Mal pro Jahr führen […]
  • BGH: Lärmprotokoll ist kein Muss Ist ein Mieter gewillt, die Miete aufgrund Lärm oder ähnlichen Beeinträchtigungen zu mindern, so braucht er kein Protokoll das minütlich den Lärm erfasst, anzufertigen. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) reicht es, wenn der Mieter die […]
  • BGH: Weißen ist nicht gleich Streichen Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ist eine Formularklausel in einem Mietvertrag unzulässig, wenn in der Klausel ein Mieter zum Weißen der Wände verpflichtet wird. Im verhandelten Fall vor dem BGH verlangte eine Vermieterin […]
  • Mietspiegel muss nicht immer der Neueste sein Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Mieterhöhungsverlangen nicht formell unwirksam, wenn bei einem Mieterhöhungsverlagen durch einen Vermieter nicht der aktuelle Mietspiegel verwendet wird. Im verhandelten Fall hatte ein […]
  • Mieterhöhung ohne Unterschrift gültig Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 10.11.2010 ist ein Mieterhöhungsverlangen ohne Unterschrift gültig. Somit ist ein Schreiben mit dem Vermerk: " Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig", […]
  • Mieterhöhung mit Mietspiegel aus Großstadt unwirksam Vermieter dürfen bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht den Mietspiegel einer Großstadt in einer benachbarten Kleinstadt oder in einem Nachbardorf anwenden. Eine Vermieterin hatte für eine im Umkreis von Nürnberg […]
  • Vorkaufsrecht für Mieter entfällt, wenn Käufer Wohneigentum bilden Wird eine Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und anschließend verkauft, so hat der Mieter das gesetzliche Vorkaufsrecht.  Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, haben die Möglichkeit, in den zwischen […]
  • Bunte Wände sind beim Auszug nicht erlaubt Mieter, die beim Auszug ihre Wohnung mit bunten Wänden zurückgeben, müssen Schadensersatz zahlen. Mieter, die zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind und beim Auszug renovieren, müssen die Wohnung in farblich neutralen Tönen […]
  • Mietrecht: Aufhebungsvertrag Für Mieter, die kurzfristig ihre Wohnung wechseln müssen, erweist sich eine dreimonatige Kündigungsfrist oftmals als Problem. Hierzu ist ein Mietaufhebungsvertrag empfehlenswert. Muss ein Mieter von heute auf morgen in eine andere […]
  • Rauchmelder gehören in jedes Haus Rauchmelder sollte es in jedem Haus bzw. jeder Wohnung geben, denn jedes Jahr sterben mehrere Hundert Menschen bei Bränden. Jedes Jahr sterben etwa 400 Menschen bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt oder tragen sogar Langzeitschäden […]