Ein Vermieter darf keine Mieterhöhung durchführen, wenn der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten modernisiert hat, so der Bundesgerichtshof. Verbessert ein Mieter seine Ausstattung in der Wohnung, so darf ein Vermieter dies nicht als Begründung für eine Mieterhöhung nutzen.
Ein Mieter aus Hamburg hatte 1976 auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung auf eigene Kosten in seine Wohnung eingebaut.
Die Vermieterin wollte 2008 eine Mieterhöhung durchführen mit der Begründung auf den Mietspiegel für Wohnungen mit Bad und Sammelheizung.
Der BGH entschied, dass so etwas nicht zulässig ist, da Verbesserungen auf eigene Kosten durchgeführt wurden. Dies muss bei der Ermittlung der Vergleichsmiete außer Acht bleiben, weil sonst der Mieter ein Ergebnis die Ausstattung in der Wohnung doppelt bezahlt.
(BGH, Az.: VIII ZR 315/09, Urteil vom 14.07.2010)
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