Lexikon
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl ist der Anteil eines Grundstückes der bebaut wird. Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter bebaute Grundfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.
Lexikon
Die Grundflächenzahl ist der Anteil eines Grundstückes der bebaut wird. Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter bebaute Grundfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.
Es ist die Fläche eines zu bebauenden Grundstücks, die von den baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Die Grundfläche wird im § 19 BauNVO (Baunutzungsverordnung) geregelt.
Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.
Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent eigenen oder fremden bzw. öffentlichen Zwecken gewerblich genutzt werden.
Der Generalübernehmer organisiert den Neubau in einem vorher festgelegten Umfang. Es wird ein so genannter Bauwerkvertrag geschlossen. Es werden aber keine baulichen Leistungen selbst vom Generalübernehmer ausgeführt, sondern er beauftragt für alle Gewerke Dritte (Handwerksbetriebe).
Generalunternehmer Hier wird der Neubau in einem festgelegten Umfang vom Generalunternehmer organisiert und ein Teil der Bauleistungen werden von ihm selbst ausgeführt. Es wird ein Bauwerkvertrag über den Gesamtbau geschlossen.
Gemischte Grundstücke Hier dient das Grundstück zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil zu gewerblichen Zwecken. Es sind daher keine Miet-, Geschäftsgrundstücke, Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser.
Beim freifinanzierten Wohnungsbau findet die Errichtung von Gebäuden zu marktwirtschaftlichen Bedingungen und ohne öffentliche Mittel statt. (Gegenteil: sozialer Wohnungsbau).
Fertigmaße ist die lichte Maße zwischen den Wänden von Räumen. Das heißt, es wird von Wand zu Wand gemessen.
Ein Fertighaus wird aus vorgefertigten Elementen in wenigen Tagen auf dem dafür hergerichteten Grundstück montiert.