Lexikon
Zweifamilienhaus
Ein Zweifamilienhaus ist ein Gebäude mit zwei in sich geschlossenen Wohneinheiten.
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Ein Zweifamilienhaus ist ein Gebäude mit zwei in sich geschlossenen Wohneinheiten.
Ein Werkvertrag ist eine meist schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Beim Werkvertrag verpflichtet sich das Unternehmen zur Herstellung des vereinbarten Werkes, der Auftraggeber des Werkes verpflichtet sich zur Bezahlung des Werkes. Inhalt des Werkvertrages kann [...]
Das Wegerecht ist das Recht zum Überqueren eines Grundstücks. Dieses Recht wird in der Abteilung II. des Grundbuchs eingetragen und ist eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten.
Ein Vollgeschoss ist bauordnungsrechtlich gesehen jedes Geschoss. In den meisten Landesbauordnungen ist eine Mindesthöhe von 2,30 m ein Vollgeschoss, wenn die Räume zum dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet sein sollen.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die VOB ist die wichtigste Vertragsgrundlage für das gesamte Bauvorhaben und regelt die gesamten rechtlichen Dinge zwischen den Baubeteiligten. Darüber hinaus ist es das Regelwerk für die Vergabe der Bauaufträge [...]
Der Subunternehmer wird vom Generalunternehmer zur Ausführung von einem Teil oder mehreren Teilen des Gesamtwerkes beauftragt.
Errichtung eines Gebäudes oder Teilen eines Gebäudes (z.B. Dachausbau zu Wohnzwecken) ohne behördliche Genehmigung.
Schlüsselfertig ist ein Übergabezustand eines Gebäudes an den Bauherrn. Soweit die Bauleistungsbeschreibung nichts anderes aussagt, ist das Gebäude nach Übergabe and den Bauherrn bezugsfertig. Das heißt, der Bauherr braucht keine Eigenleistungen mehr durchzuführen.
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent zu Wohnzwecken dienen.
Ein Wohngebäude gilt als Mehrfamilienhaus, wenn es mindestens drei Wohneinheiten hat.