Der BGH hat entschieden, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist. Im verhandelten Fall, hatte ein Ehepaar eine Eigentumswohnung erworben, um die Wohnung zu vermieten. Nach dem Kauf traten Feuchtigkeitsschäden auf.

Die Baufirma konnte die Schäden aber nicht beheben, so dass die Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages forderten. Neben dem Kaufpreis sollte der Verkäufer auch die anderen Aufwendungen, die mit dem Kauf anfielen, erstatten.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Verkäufer neben dem Kaufpreis und den Nebenkosten, auch die Finanzierungskosten erstatten muss. Allerdings müssen von dem Betrag des Schadensersatzanspruch, die erzielten Mieteinnahmen abgezogen werden.

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