Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Vermieter einen Kachelofen in einer Mietwohnung nicht regelmäßig kontrollieren lassen. Bei einem Schaden in einer Mietwohnung haftet der Vermieter nicht.

Im verhandelten Fall vor dem BGH, hatte sich die Wandhalterung eins Kachelofens gelockert, so dass sich Ruß in der Wohnung ausbreiten konnte. Dadurch verlangte die Mieterin Schadensersatz von ihrem Vermieter.

Der BGH entschied, dass der Vermieter keinen Schadensersatz leisten muss, da er bezüglich seiner Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet ist, Öfen und deren Anschluss regelmäßig zu kontrollieren, wenn diese ordnungsgemäß installiert wurden. Es ist daher völlig ausreichend, wenn der Mangel vom Mieter angezeigt wird und der Mangel von einem Fachmann beseitigt wird.

(BGH, Az.: VIII ZR 310/10, Urteil vom 01.06.2011)

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