Bei einer Immobilienanleihe, auch Hypothekenanleihe genannt, handelt es sich um ein fest verzinsliches Wertpapier, das durch Grundpfandrechte besichert ist. Dabei wird zwischen den folgenden zwei Varianten unterschieden:

  1. Die eingetragenen Grundpfandrechte besichern die Forderung des Gläubigers aus der Immobilienanleihe erstrangig.
  2. Die eingetragenen Grundpfandrechte besichern die Forderung des Gläubigers aus der Immobilienanleihe nachrangig.