Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine vereinbarte Endrenovierungsklausel im Übergabeprotokoll nicht schon unwirksam, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält. Die Bedingung hierfür ist, dass die Vereinbarung tatsächlich individuell ausgehandelt wurde und das die Vereinbarung mit der nicht wirksamen Vertragsklausel kein einheitliches Rechtsgeschäft bildet.
Im vorliegenden Fall vereinbarten der Vermieter und Mieter nach dem Mietvertragsabschluss in einem zusätzlichen Übergabeprotokoll, dass der Mieter bei Auszug die Wohnung in einem renovierten Zustand zu übergeben hat. Ob die Renovierungsklausel wirklich individuell vereinbart wurde, ist vom zuständigen Landgericht zu klären. (BGH, Urteil vom 14.01.2009, VIII ZR 71/08).
Empfehlung: Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Auf Anwalt.de finden Sie schnell den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.
Ähnliche Beiträge
- Erstattung der Renovierungskosten bei unwirksamer Endrenovierungsklausel Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Vermieter dem Mieter die Kosten für die Endrenovierung erstatten, wenn der Mieter die Renovierung im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Klausel im Mietvertrag durchgeführt hat, […]
- Bunte Wände sind beim Auszug nicht erlaubt Mieter, die beim Auszug ihre Wohnung mit bunten Wänden zurückgeben, müssen Schadensersatz zahlen.
Mieter, die zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind und beim Auszug renovieren, müssen die Wohnung in farblich neutralen Tönen […]
- Betriebskosten: Laut BGH keine Auskunft bei Pauschale Wurde bei Betriebskosten eine Pauschale vereinbart, so kann der Mieter vom Vermieter keine Auskunft über die wirkliche Höhe der Betriebskosten verlangen. Ein Auskunftsanspruch besteht nur bei Anhaltspunkten einer Änderung.
Im […]
- Farbklausel bei Schönheitsreparaturen Der Bundesgerichtshof hat eine konkrete Entscheidung bezüglich der Farbwahlklauseln bei Schönheitsreparaturen bekannt gegeben und gibt damit die notwendige Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter.
Die Karlsruher Richter haben gegen […]
- Betriebskostenabrechnung: Mieter muss Einwendungen jedes Jahr vortragen Der Mieter einer Wohnimmobilie muss seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung auch dann vortragen, wenn er die gleichen Einwendungen schon in den Jahren zuvor erhoben hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im […]
- Mietzeit: Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen unwirksam Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel im Mietvertrag hinsichtlich der Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Die Klausel darf den Mieter während der Mietzeit nicht zu einer bestimmten Farbwahl […]
- BGH: Klausel über Farbwahl ist rechtens Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel hinsichtlich der Farbvorgabe im Mietvertrag für die Rückgabe der Mietsache (hier Wohnung) an den Vermieter rechtens ist. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eine Klausel […]
- Unwirksame Klauseln in Mietverträgen Viele Mietverträge enthalten unwirksame Vertragsklauseln. Mieter sollten sich deshalb unbedingt über die Regelungen und Vereinbarungen in den Mietverträgen schlau machen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) weisen 90 Prozent […]
- BGH-Urteil: Kündigungsrecht ausgeschlossen Wird ein Mietshaus verkauft, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein.
Eine Vermieterin hatte ursprünglich mit dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart, dass die […]
- Bundesgerichtshof: Vermieter darf Gitarrenunterricht verbieten Der Bundesgerichtshof erlaubt, dass Vermieter Gitarrenunterricht in der Mietwohnung verbieten können und dem Mieter deswegen sogar kündigen dürfen.
Laut Bundesgerichtshof dürfen Vermieter den Gitarrenunterricht verbieten, wenn es zu […]
Da muss ja praktisch wieder nur nachgewiesen werden, dass eine Vereinbarung individuell vereinbart wurde und der Vermieter ist aus dem Schneider. Da stellt sich ja nur die Frage, wie soll das denfiniert werden mit dem individuell und was passiert, wenn der Mieter solch eine Vereinbarung nicht unterschreibt. So mit werden ja im Mietrecht neue Probleme geschaffen, anstatt beseitigt.
Warum? Eine individuelle Absprache kann ja in Verbindung mit dem Mietvertrag geschlossen werden – auch schriftlich.
Eine Individualvereinbarung unterliegt nicht der Inhaltskontrolle des § 307 BGB, welcher die Unwirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt.