Versteckte Zeitschriftenabos lauern beim Abschluss eines Bausparvertrages. Bausparkunden wid daher empfohlen auch das Kleingedruckte genau zu lesen und auf ein mögliches Abo zu achten.

Laut Stiftung Warentest ist es durchaus üblich, dass einige Bausparkassen den Antrag eines Bausparvertrages mit einem kostenpflichtigen Abo ihrer Hauszeitschrift koppeln.

Wer diese Zeitschrift nicht will muss das Abo natürlich nicht abschließen. Bausparer sollten daher eine entsprechende Klausel im Bausparvertrag streichen oder ein Kreuz bei “Nein” setzen.

Durch ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabo kann unter Umständen die Bausparsumme später als im Sparplan errechnet zugeteilt werden. Denn die Bausparkassen ziehen die angefallenden Abogebühren vom Sparguthaben ab. Die Abogebühren werden jedoch in der Regel nicht im Sparplan ausgewiesen.  So kann sich im Laufe der Jahre bei einem kostenpflichtigen Zeitschriftenabo unter Umständen die Zuteilung um ein bis zwei Monate nach hinten verschieben.

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