Bausparer müssen auch weiterhin eine Provision bei Abschluss eines Bausparvertrages bezahlen. Das Landgericht Hamburg eine Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Deutschen Ring zurückgewiesen.

Die Verbraucherzentrale wollte, dass die Provisionsgebühr in Höhe von einem Prozent bei Abschluss eines Bausparvertrages verboten wird. Da der Bausparer keine Gegenleistung erhält. Die Richter konnten keine unangemessene Benachteiligung der Bausparer feststellen.

(Landgericht Hamburg, AZ: 3240777/08)

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