Bei hohen Heizkosten liegt kein Mietminderungsgrund vor, auch dann wenn aufgrund der Beschaffenheit der Wohnung hohe Heizkosten anfallen, liegt kein Mangel vor, der zur Minderung führen kann.

Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, sind sehr hohe Heizkosten kein Fehler an der Mietsache, die einen Mieter zu einer Minderung berechtigen. Dadurch hat ein Mieter auch keinen Anspruch auf den Austausch von einer funktionstauglichen Heizungsanlage auf eine wirtschaftliche Heizungsanlage.

Ein Mangel an der Mietsache kann nur dann bestehen, wenn die überhöhten Heizkosten durch einen Fehler der Heizungsanlage entstehen. Der Mangel an der Heizungsanlage ist zum Zeitpunkt des Einbaus bzw. der Gebäudeeinrichtung feststellen.

(Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: U 222/09, Urteil vom 08.07.2010)

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